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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Italimmo Fritsch & Fritsch GbR (Immobilienvermittlung Kauf / Erwerb)Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Italimmo Fritsch & Fritsch GbR, An der Beermahd 21, D-82229 Seefeld, (nachfolgend kurz‚ Italimmo) als Vermittler von zum Verkauf stehenden Immobilien und ihren Kunden bzw. Interessenten als jeweilige Auftraggeber. 1. ProvisionsvereinbarungDie Italimmo erhält vom Auftraggeber für den Nachweis und/oder die Vermittlung von Vertragsgelegenheiten eine Provision in Höhe von in der Regel 3,5 % des Kaufpreises zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit sich aus dem jeweiligen Angebot nichts Abweichendes ergibt und oder kein umsatzsteuerpflichtiges Geschäft vorliegt. Die Provision ist gegen Rechnungstellung direkt an Italimmo zu zahlen. Erfolgt der Erwerb einer Immobilie über einen von der Italimmo vermittelten Makler oder Eigentümer, auch wenn dem Käufer das Objekt selbst nicht von Italimmo zur Kenntnis gebracht wurde, fällt ebenfalls eine Maklerprovision in Höhe von 3,5 % des Kaufpreises für die Italimmo an. 2. ProvisionszahlungDie Provision ist jeweils mit Abschluss des verbindlichen Vorvertrages (Contratto preliminare oder Compromesso) verdient und sofort fällig. Sie entsteht auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die vom Angebot von Italimmo abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch eine Zwangsversteigerung erreicht wird. 3. UnterrichtungspflichtenDer Auftraggeber ist verpflichtet, Italimmo unverzüglich schriftlich über den Abschluss des Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden. Nimmt der Auftraggeber von seinem Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet die Italimmo unverzüglich schriftlich zu informieren. Ist dem Auftraggeber eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits vorher bekannt, ist er verpflichtet, dies unter Offenlegung der Informationsquelle sofort an Italimmo mitzuteilen. 4. Objektinformationen / VertraulichkeitDie Objektangebote in Exposés, Prospekten, Beschreibungen etc. basieren auf den der Italimmo selbst erteilten Informationen. Hierfür wird von Italimmo keine Haftung übernommen, insbesondere nicht für Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Objektangebote und Mitteilungen sind nur für den Auftraggeber selbst bestimmt und müssen von diesem streng vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe der Information ein Vertrag mit Dritten und dem Objekteigentümer zustande, ist der Auftraggeber verpflichtet, Italimmo den durch die entgangene Maklerprovision entstandenen Schaden zu ersetzen. 5. Laufzeit des VertragesDer Maklervertrag zwischen Italimmo und Auftraggeber wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und endet nach Abschluss eines Vorvertrages oder nach dem endgültigen Scheitern eines Vorvertrages, anderenfalls durch schriftliche Kündigung, die nicht zur Unzeit erfolgen darf. Die Verpflichtungen über die Vertraulichkeit der Objektinformationen und die Haftung für Schäden aus der unbefugten Weitergabe bestehen auch nach Vertragsende fort. 6. DoppeltätigkeitEine Doppeltätigkeit der Italimmo wird ausdrücklich gestattet, Italimmo darf also auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden, dies gilt insbesondere für Nachweistätigkeiten für die andere Seite. 7. Schadensersatz |